Öffentliche Bekanntmachung

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger!

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde immer wieder Beschwerde darüber geführt, dass Hunde mit auf den Friedhof genommen worden sind. Diese wurden dort auch freilaufen gelassen. Es ist auch vorgekommen, dass auf verschiedenen Gräbern Hundekot gefunden wurde.

Dies ist nicht hinnehmbar. Der § 5 unserer Friedhofsatzung regelt konkret, dass das Mitbringen von Tieren untersagt ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Bei Verstößen gegen diese Vorschrift werden in Zukunft Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.

Achim Ramseger

Achim Ramseger
Ortsbürgermeister